Die
Leistungen der psychotherapeutischen bzw. hypnotherapeutischen
Behandlung
sind unabhängig von den Kosten für die
Zahnbehandlung und werden gesondert
privat berechnet.
Die
Erstattung durch den Kostenträger ist nicht
gewährleistet und muss direkt mit ihm
verhandelt werden. Bei privat Versicherten übernimmt
die Krankenkasse ggf. die
Kosten.
|