Die Leistungen der psychotherapeutischen bzw. hypnotherapeutischen Behandlung
sind unabhängig von den Kosten für die Zahnbehandlung und werden gesondert
privat berechnet.

Die Erstattung durch den Kostenträger ist nicht gewährleistet und muss direkt mit ihm
verhandelt werden. Bei privat Versicherten übernimmt die Krankenkasse ggf. die
Kosten.